Immobilie verkaufen Scheidung

Eine Scheidung verändert vieles auf einmal: die Wohnsituation, die finanziellen Pläne, das Verhältnis zum Ex-Partner und oft auch den Blick auf das gemeinsame Zuhause. Wenn die geschiedenen Eheleute dann noch ein Haus, eine Wohnung oder eine Eigentumswohnung teilen, wird aus der privaten Trennung schnell eine praktische und auch rechtliche Herausforderung. Wer seine Immobilie verkaufen möchte, braucht deshalb sowohl einen guten Verkaufspreis als auch Klarheit: Wem gehört was, wer haftet für den Kredit, wann ist der richtige Zeitpunkt und wie lässt sich der Immobilienverkauf möglichst ruhig und fair lösen? Erfahren Sie hier, was Sie beim Immobilien Verkaufen Scheidung beachten müssen.

Immobilienmakler von TM IMMO

Immobilie verkaufen bei Scheidung: Praxishilfe für beide Ehepartner

Im Mittelpunkt stehen Eheleute, die im Falle einer Scheidung eine gemeinsame Immobilie besitzen, finanzieren oder verwalten, und deswegen die Frage: Wie können beide Partner mit dem gemeinsamen Haus oder der Wohnung umgehen, ohne unnötige Streitigkeiten zu verschärfen? Denn eine gemeinsame Immobilie ist weit mehr als nur ein Vermögenswert: Sie ist Zuhause, Altersvorsorge, laufende Verpflichtung und manchmal auch emotionaler Anker und emotionale Belastung zugleich.

Grundsätzlich gibt es mehrere Wege, die Immobilie zu handhaben. So können Sie die Immobilie verkaufen, ein Ehepartner kann den anderen auszahlen, beide Ehepartner können vermieten, Eigentumsanteile können übertragen werden oder es kommt im Streitfall zur Teilungsversteigerung. Welche Lösung hiervon passt, hängt am Ende stark von den Eigentumsverhältnissen, dem Grundbucheintrag, dem Kredit, dem Güterstand, dem Immobilienwert und insbesondere der Einigung beider Parteien ab.

Muss das Haus verkauft werden im Falle einer Scheidung?

Ein Hausverkauf bei Scheidung ist keine Pflicht. Auch im Scheidungsfall kann das gemeinsame Haus zunächst im Miteigentum bleiben, etwa wenn Kinder weiterhin dort wohnen sollen oder wenn beide Parteien den Immobilienmarkt abwarten möchten. Gerade die emotionalen Bindungen an das Zuhause führen oft dazu, dass Paare zögern. Das ist nachvollziehbar, denn die Entscheidung betrifft nicht nur Zahlen, sondern eine ganze Lebensphase.

Trotzdem sprechen häufig gute Gründe dafür, das Haus zu verkaufen. Laufende Kosten, Schulden, Grundsteuer, Renovierungen, Unterhaltungskosten, Leerstand oder doppelte Lebensverhältnisse können schrittweise zur Belastung werden. Ein Verkauf schafft dagegen finanzielle Klarheit, macht das Vermögen liquide und erleichtert zugleich den Neuanfang. Außerdem beeinflusst der Verkaufserlös die Höhe des Zugewinnausgleichs, wenn kein Ehevertrag besteht, da in Deutschland die Zugewinngemeinschaft gilt.

Optionen für die gemeinsame Immobilie auf einen Blick

  • Verkauf der Immobilie: Der Erlös wird nach Abzug bestehender Verbindlichkeiten, etwa Darlehen oder Hypotheken, entsprechend den Eigentumsanteilen aufgeteilt.
  • Übernahme mit Auszahlung: Ein Ehepartner übernimmt das gemeinsame Haus und zahlt den anderen auf Basis des Verkehrswerts aus.
  • Vermietung: Die gemeinsame Immobilie bleibt erhalten und bringt Mieteinnahmen, erfordert aber weiterhin Abstimmung zwischen beiden Parteien.
  • Übertragung auf Kinder: Möglich, aber bei minderjährigen Kindern oft nur mit Genehmigung des Familiengerichts beziehungsweise Vormundschaftsgerichts.
  • Teilungsversteigerung: Wenn keine Einigung gelingt, kann ein Miteigentümer beim Amtsgericht die Versteigerung beantragen.

Haus verkaufen: Wenn der Hausverkauf bei Scheidung sinnvoll ist

Ein Haus verkaufen während der Trennungsphase oder im Trennungsjahr kann sinnvoll sein, wenn beide Partner noch miteinander sprechen können und sich eine faire Lösung wünschen. Gerade vor dem Scheidungstermin lässt sich alles rund um den Verkauf, die Aufteilung, Ausgleichszahlung und die neue Wohnsituation oft noch besser klären und ordnen. Der Kaufvertrag muss allerdings notariell beurkundet werden. Sind beide im Grundbuch eingetragen, müssen auch beide Ehepartner dem Verkauf zustimmen.

Vor dem Verkaufsstart sollte der Marktwert stets professionell ermittelt werden. Ein Gutachten oder eine fundierte Immobilienbewertung verhindert Konflikte über den Verkaufspreis und schafft eine nachvollziehbare Grundlage für den Zugewinnausgleich. Denn der Verkehrswert und der spätere Erlös wirken sich auf das spätere Endvermögen und damit möglicherweise auch auf vorhandene Vereinbarungen aus. Die fachkundigen Experten von TM IMMO übernehmen gerne die Immobilienbewertung und ermitteln einen realistischen Marktwert.

Beide Partner: Auszahlung bei Übernahme des gemeinsamen Hauses

Wenn ein Ehepartner im gemeinsamen Haus bleiben möchte, kann er den anderen auszahlen. Dafür wird meist der Immobilienwert ermittelt, die Restschuld abgezogen und der verbleibende Wert anschließend entsprechend dem Eigentumsanteil verteilt. Stehen beide Ehepartner im Grundbuch jeweils zur Hälfte, wird häufig auch 50/50 gerechnet. Bei anderen Eigentumsanteilen gilt dann meist die jeweilige festgelegte Quote.

Wichtig ist jedoch: Eigentum und Kredit sind zwei verschiedene Dinge. Wenn beide Ehepartner den Darlehensvertrag unterschrieben haben, haften sie in der Regel gemeinsam gegenüber der Bank. Das Kreditinstitut muss dann selbst zustimmen, wenn ein Partner aus dem Kredit entlassen werden soll. Ohne diese Zustimmung bleibt die Mithaftung bestehen, selbst wenn ein Notarvertrag die Übertragung des Eigentums regelt.

Gemeinsame Immobilie vermieten nach der Scheidung

Die Vermietung kann eine sinnvolle Zwischenlösung sein, wenn ein sofortiger Verkauf nicht gewünscht oder wirtschaftlich gerade ungünstig ist. Die Mieteinnahmen können Kosten decken, den Kredit bedienen und Zeit verschaffen, bis beide Parteien eine endgültige Entscheidung treffen. Das gilt vor allem, wenn das Haus oder die Wohnung gut gelegen ist und am Ort eine stabile Nachfrage besteht.

Der Nachteil liegt im gemeinsamen Verwaltungsaufwand. Mieter suchen, Nebenkosten abrechnen, Renovierungen entscheiden, Grundsteuer zahlen und Reparaturen organisieren: All das bleibt Aufgabe der Eigentümer. Wenn die Trennung schon von Konflikten geprägt ist, kann die Vermietung deshalb neue Streitigkeiten auslösen.

Immobilie bei einer Scheidung: Übertragung auf Kinder

Eine Übertragung auf Kinder kommt für manche Familien infrage, wenn das Eigenheim langfristig erhalten bleiben soll. Dabei müssen beide Ehepartner einer Übertragung zustimmen, sofern sie Miteigentümer sind. Bei minderjährigen Kindern braucht es zusätzlich meist eine Genehmigung des Familiengerichts oder des Vormundschaftsgerichts, weil das Kind mit der Immobilie nicht nur das Vermögen erhält, sondern unter Umständen später auch Pflichten übernehmen muss. Dazu zählen unter anderem die Grundsteuer, Instandhaltung und Verkehrssicherung. Ist die Immobilie zudem finanziell belastet, gehen diese Schulden ebenfalls zum Kind über. Auch alles zum Wohnrecht oder der spätere Nutzung sollte von Anfang an sauber geregelt werden. Ohne anwaltliche und notarielle Beratung kann es hier deswegen schnell kompliziert werden.

Realteilung und Teilungsversteigerung

Bei einer Realteilung wird das gemeinsame Haus in getrennte Wohneinheiten aufgeteilt. Das kann funktionieren, wenn es bereits zwei abgeschlossene Bereiche gibt oder ein Umbau wirtschaftlich sinnvoll ist. Hierfür braucht es dann allerdings gute Teilungspläne und getrennte Nutzungsrechte. Diese setzen oft auch eine Anpassung im Grundbuch voraus.

Wenn allerdings keine Einigkeit entsteht, bleibt als letzter Weg die Teilungsversteigerung. Sie wird beim Amtsgericht beantragt und führt dazu, dass die Immobilie öffentlich versteigert wird. Der Erlös wird anschließend nach Eigentumsanteilen an die geschiedenen Eheleute verteilt. Ein großer Nachteil dieser Methode: Der Preis bei einer Teilungsversteigerung liegt oft unter dem freien Marktwert. Außerdem entstehen Verfahrenskosten, Sachverständigenkosten und weiterer Druck für beide Parteien.

Kredite, Haftung und Ehepartner im Grundbuch

Der Grundbucheintrag zeigt, wer Eigentümer ist. Stehen beide Ehepartner im Grundbuch, gehört die Immobilie beiden, häufig jeweils zur Hälfte. Steht nur ein Ehepartner als Alleineigentümer im Grundbuch, liegt hingegen ein Alleineigentum vor. Doch auch wenn nur ein Ehepartner im Grundbuch steht, kann die Wertsteigerung der Immobilie bei der Scheidung finanziell berücksichtigt werden.

Der Kreditvertrag entscheidet dagegen über die Haftung. Haben beide Partner den Kredit unterschrieben, haften beide gegenüber der Bank gesamtschuldnerisch. Die Bank kann also jeden Kreditnehmer auf die gesamte Schuld in Anspruch nehmen. Deshalb sollte alles zu Restschuld, Darlehen, Vorfälligkeitsentschädigung, Finanzierung und mögliche Ausgleichsansprüche immer vor dem Verkauf oder der Übertragung lückenlos geklärt werden. So kommt es zu keinen unerwarteten Überraschungen.

Checkliste: Immobilie verkaufen nach Scheidung

  • Immobilienbewertung oder Gutachten für einen realistischen Marktwert einholen
  • prüfen, welche Ehepartner im Grundbuch stehen und welche Eigentumsanteile gelten
  • Restschuld, Kreditvertrag, Darlehen und mögliche Vorfälligkeitsentschädigung klären
  • Einigung beider Partner schriftlich festhalten und notariell beurkunden
  • Kaufunterlagen, Energieausweis, Renovierungsnachweise und Grundbuchauszug vorbereiten
  • bei Übernahme Finanzierungszusage und Zustimmung der Bank einholen

Unser Tipp

Lassen Sie sich ausführlich beraten und vergleichen Sie Angebote verschiedener Banken.

Oder noch besser, lassen Sie sich von einem unabhängigen Finanzierungsberater beraten, dieser hat Ihre Interessen und nicht die der Bank im Sinn.

Verhandeln zwischen beiden Partner: Mediation und Einigung

Wenn die Ehe scheitert, scheitert es oft auch an der darauffolgenden Kommunikation. Stecken die Gespräche deswegen fest, kann Mediation helfen. Eine neutrale Begleitung trennt die jeweiligen persönlichen Verletzungen von wirtschaftlichen Entscheidungen, und das ist besonders dann wertvoll, wenn beide Ehepartner unterschiedliche Ziele haben – beispielsweise, wenn einer verkaufen will, der andere aber bleiben möchte. 

Hilfreich hierbei ist es, erst alle Fakten zusammenzutragen und dann zu verhandeln: Hier gehören beispielsweise der Immobilienwert, die Schulden, der Verkaufspreis, die Kosten und Steuern und auch die  Wohnsituation und Fristen dazu. Daraus entsteht dann eine faire und sachliche Grundlage. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung sorgt anschließend dafür, dass die Einigung nicht nur mündlich besteht, sondern auch auf dem Papier und dadurch rechtlich belastbar wird.

Immobilie verkaufen Scheidung – TM IMMO hilft

TM IMMO begleitet Sie bei Ihrem Immobilienverkauf mit Erfahrung, Marktkenntnis und einem ruhigen, strukturierten Vorgehen. Wir ermitteln mit Expertise und lokaler Kenntnis den marktgerechten Wert Ihrer Immobilie, bereiten die Unterlagen vor, erstellen bei einem passenden Verkaufsobjekt ein aussagekräftiges Exposé mit Fotos, Videos und Drohnenaufnahmen, koordinieren Besichtigungen und begleiten Sie bis zum Notartermin und zur Übergabe. Dabei müssen Sie sich keine Sorgen um die Kosten machen, denn wir arbeiten auf Erfolgshonorar – das heißt, Sie tragen keine finanziellen Risiken, sondern zahlen erst, wenn Ihr Objekt erfolgreich vermittelt wird. 

 

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Häufige Fragen zum Hausgeld (FAQ)

Nein. Ein Verkauf ist nicht zwingend notwendig. Möglich sind auch Übernahme mit Auszahlung, Vermietung, Realteilung oder Übertragung. Entscheidend sind Eigentumsverhältnisse, Kredit, Einigung und finanzielle Tragfähigkeit.

Dann sind beide Eigentümer, meist jeweils zur Hälfte. Ein Verkauf des gesamten Hauses oder der Wohnung braucht deshalb grundsätzlich die Zustimmung beider Ehepartner und eine notarielle Beurkundung.

Eine Immobilienbewertung ist besonders sinnvoll, wenn beide Partner den Wert der Immobilie unterschiedlich einschätzen, ein Ehepartner den anderen auszahlen möchte oder der Verkaufspreis realistisch festgelegt werden soll. Ein neutrales Gutachten oder eine professionelle Bewertung durch TM IMMO schafft dann eine faire Grundlage und hilft, Streitigkeiten zu vermeiden.

Ihr Vorteil mit einem Immobilienmakler

Als erfahrener Immobilienmakler begleiten wir Sie nicht nur beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie, sondern unterstützen Sie auch bei der Vorbereitung der Finanzierung.

Auf Wunsch stellen wir den Kontakt zu seriösen Finanzierungspartnern her und helfen Ihnen, alle nötigen Unterlagen schnell zusammenzustellen.