Checkliste Hausgeld Eigentumswohnung
Das Hausgeld gehört zu den wichtigsten laufenden Kosten einer Eigentumswohnung. Trotzdem wird es beim Wohnungskauf oft zu spät geprüft, obwohl es jeden Monat fällig wird und die Finanzierung stark beeinflusst. Diese Checkliste Hausgeld Eigentumswohnung hilft Käufern, Vermietern und Eigentümern deshalb dabei, sowohl die Höhe des Hausgeldes als auch mögliche Risiken besser einzuschätzen. TM IMMO zeigt Ihnen, worauf es dabei ankommt. Damit aus einer schönen Eigentumswohnung auch langfristig eine solide Immobilie wird.

Was ist Hausgeld?
Hausgeld ist die monatliche Zahlung, die ein Wohnungseigentümer an die Wohnungseigentümergemeinschaft leistet. Es wird auch Wohngeld genannt, sollte aber nicht mit dem staatlichen Wohngeld verwechselt werden. Mit dem Hausgeld werden die laufenden Kosten für die Verwaltung, den Betrieb und die Pflege des gemeinschaftlichen Eigentums bezahlt. Dazu gehören zum Beispiel Treppenhaus, Dach, Fassade, Eingangsbereich, Garten, Aufzug, Waschküche, Trockenräume, Heizungsanlage und auch weitere Gemeinschaftsflächen einer Wohnanlage.
Die rechtliche Grundlage hierzu findet sich im Wohnungseigentumsgesetz. Als Eigentümer sind Sie demnach dazu verpflichtet, das beschlossene Hausgeld zu zahlen – auch dann, wenn Sie mit einzelnen Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft nicht einverstanden sind. Die Zahlung ist meist als monatlicher Vorschuss geregelt. Am Jahresende folgt dann die Hausgeldabrechnung, in der die tatsächlich angefallenen Kosten mit den geleisteten Vorauszahlungen verglichen werden. Daraus kann sich eine Nachzahlung oder eine Rückerstattung ergeben.
Hausgeld enthalten: Diese Bestandteile gehören dazu
Beim Hausgeld geht es nicht nur um einfache Nebenkosten, stattdessen setzt es sich in der Regel aus drei großen Bestandteilen zusammen: Betriebskosten, Verwaltungskosten und Instandhaltungsrücklage. Genau diese Zusammensetzung ist für Eigentümer wichtig, denn nicht jeder Betrag lässt sich später auf einen Mieter umlegen.
Im Hausgeld enthalten sind häufig folgende Kostenblöcke:

- Betriebskosten: Heizung, Warmwasser, Kaltwasser, Abwasser, Müllabfuhr, Hausstrom, Beleuchtung, Reinigung, Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Winterdienst, Hausmeisterdienste, Versicherungen
- Verwaltungskosten: Honorar für Hausverwaltung, Kontoführung, Abrechnung, Eigentümerversammlung, Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
- Rücklagen: Erhaltungsrücklage beziehungsweise Instandhaltungsrücklage für Reparaturen, Sanierungen und spätere Instandhaltungsmaßnahmen
Damit ist das Hausgeld breiter aufgestellt als die normalen Betriebskosten einer Mietwohnung. Gerade beim Immobilienverkauf oder Wohnungskauf sollten diese Bestandteile allerdings sauber voneinander getrennt ausgewiesen sein.
Umlagefähige Betriebskosten: Was Vermieter weitergeben dürfen
Wer seine Eigentumswohnung vermietet, fragt sich schnell: Welche Kosten darf ich auf den Mieter umlegen? Grundsätzlich gilt: Nur die umlagefähigen Betriebskosten, die im Hausgeld enthalten sind und im Mietvertrag vereinbart wurden, dürfen an den Mieter weitergegeben werden. Dazu zählen typische laufende Kosten nach der Betriebskostenverordnung, also zum Beispiel alles vom Wasser, bis zur Müllentsorgung und der Gebäudereinigung.
Nicht automatisch umlagefähig sind dagegen die Verwaltungskosten und die Instandhaltungsrücklage. Diese Kosten bleiben beim Vermieter oder bei der Vermieterin. Deshalb liegt das Hausgeld in der Praxis häufig rund 20 bis 30 Prozent über den umlagefähigen Nebenkosten.
Verwaltungskosten und Rücklagen: Was Eigentümer selbst tragen
Verwaltungskosten dienen nicht dem laufenden Verbrauch des Mieters, sondern der Organisation der Eigentümergemeinschaft. Das heißt: Alles vom Verwaltungshonorar bis zu den Kontogebühren muss der Eigentümer selbst tragen.
Die Instandhaltungsrücklage ist ebenfalls nicht umlagefähig. Sie ist aber enorm wichtig, denn sie finanziert später anfallende Reparaturen am Gemeinschaftseigentum. Dazu zählen insbesondere größere Reparaturen und Sanierungen an dem Gebäude oder an Leitungen. Eine angemessene Rücklagenbildung liegt hier oft bei etwa 1,00 bis 1,50 € pro Quadratmeter Wohnfläche im Monat; bei älteren Immobilien oder Gebäuden mit Sanierungsstau kann mehr aufgrund des Mehraufwands durchaus sinnvoll sein. Eine zu niedrige Rücklage wirkt zwar zunächst angenehm, kann später aber zu Sonderumlagen und unangenehm hohen Nachzahlungen führen.
Höhe des Hausgeldes: Welche Beträge realistisch sind
Die Höhe des Hausgeldes hängt stark von Alter, Zustand, Ausstattung und Größe der Immobilie ab. Ein Gebäude mit Aufzug und weiteren Annehmlichkeiten wie einem Garten oder einer Tiefgarage verursacht beispielsweise deutlich mehr laufende Kosten als ein einfaches Haus ohne besondere Ausstattung. Auch Reparaturkosten, Versicherungskosten, Hausmeister, Reinigungskosten und geplante Sanierungen wirken sich auf die letztendliche Höhe des Hausgeldes aus.
Oft liegt das Hausgeld allerdings im Durchschnitt zwischen etwa 2,50 € und 5,00 € pro Quadratmeter Wohnfläche, manchmal aber auch zwischen 3,00 € und 4,50 € pro Quadratmeter. Bei einer Wohnung mit 80 m² Wohnfläche entstehen dadurch monatlich ungefähr 200 bis 400 € Kosten.
Wie das Hausgeld berechnet und beschlossen wird
Die Höhe des Hausgelds wird jährlich von der Eigentümergemeinschaft in der Eigentümerversammlung beschlossen. Die Grundlage dazu ist der Wirtschaftsplan, den die Hausverwaltung erstellt. Darin stehen unter anderem die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft: Betrieb, Bewirtschaftung, Versicherungen, Dienstleistungen, Verwaltung und Rücklagenbildung.
Die Verteilung erfolgt anschließend meistens nach Miteigentumsanteil, der in der Teilungserklärung festgelegt ist. Wer einen größeren Anteil am Gemeinschaftseigentum besitzt, zahlt in der Regel auch mehr Hausgeld. Manchmal gelten für einzelne Kosten allerdings auch andere Verteilerschlüssel, die sich etwa nach dem Verbrauch bei Heizung, Warmwasser oder Wasser richten. Deshalb sollten Käufer nicht nur auf den Gesamtbetrag achten, sondern auch auf die Verteilung.
Checkliste vor dem Wohnungskauf
- Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnung und Protokolle der letzten drei Jahre
- Höhe der Instandhaltungsrücklage und geplante Instandhaltungsmaßnahmen
- Hinweise auf Sanierungsstau, Schäden, Sonderumlagen oder größere Reparaturen
- Verteilerschlüssel, Miteigentumsanteil und tatsächlich angefallene Kosten
- Rechnungen, Kontoauszüge und Belege stichprobenartig über eine Belegprüfung
Wichtig ist auch: Beim Kauf einer Wohnung geht die angesammelte Instandhaltungsrücklage automatisch auf den Käufer über. Sie wird also nicht separat ausgezahlt, sondern bleibt das Vermögen der Gemeinschaft.

Unser Tipp
Lassen Sie sich ausführlich beraten und vergleichen Sie Angebote verschiedener Banken.
Oder noch besser, lassen Sie sich von einem unabhängigen Finanzierungsberater beraten, dieser hat Ihre Interessen und nicht die der Bank im Sinn.
Sonderumlagen, Rückstände und Risiken erkennen
Ein niedriges Hausgeld ist nicht immer ein Vorteil. Wenn zu wenig Geld für Instandhaltungskosten zurückgelegt wird, können später hohe Sonderumlagen entstehen. Das passiert häufig und unerwartet bei notwendiger Dachsanierung, Fassadensanierung, Aufzugsmodernisierung, Heizungswechsel oder bei größeren Schäden am Gebäude. Käufer sollten deshalb immer zuvor prüfen, ob die Rücklagen wirklich zur Größe, zum Zustand und zum Baujahr der Wohnanlage passen.
Auch Hausgeldrückstände innerhalb der Gemeinschaft sind ein eindeutiges Warnsignal: Wenn ein Miteigentümer kein Hausgeld zahlt, kann die Hausverwaltung rechtliche Schritte einleiten und mit einem Mahnverfahren oder einer Klage gegen den Miteigentümer vorgehen. Das zieht für die Gemeinschaft zunächst mehr Aufwand und unter Umständen auch eine finanzielle Lücke nach sich. Deswegen gilt: Eine kompetent geführte Verwaltung und eine transparente Abrechnung geben hier schnell die Sicherheit, die Käufer brauchen.
TM IMMO: Mit Expertenblick sicherer kaufen und verkaufen
TM IMMO unterstützt Käufer, Verkäufer und Eigentümer dabei, eine Eigentumswohnung nicht nur nach Lage und Optik zu bewerten, sondern auch nach den laufenden Kosten. Beim Kauf prüfen wir gerne alles zu Angebote, Unterlagen, Ausstattung, Erwerbsnebenkosten und mögliche Risiken. Auf Wunsch vermitteln wir Sie außerdem an unabhängige Finanzierungspartner, die Ihre Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten überprüfen und korrekt einordnen.
Auch beim Verkauf spielt unser fachmännisches Team seine Stärken aus: Wir stehen Ihnen zur Seite, bis zur Schlüsselübergabe, und fertigen dafür überzeugende Exposés an und organisieren Besichtigungen mit Interessenten und Termine mit dem Notar. Zudem wissen wir, wie wichtig beim Immobilienverkauf ein transparent dargestelltes Hausgeld ist, denn Käufer möchten wissen, welche Zahlungen monatlich auf sie zukommen.
Jetzt Checkliste Hausgeld Eigentumswohnung prüfen und neue Käufer finden mit TM IMMO
Wer eine Eigentumswohnung kaufen oder verkaufen möchte, sollte das Hausgeld nicht als Nebensache betrachten, sondern als wichtigen Teil der Immobilienbewertung. Erst eine genaue Prüfung der Abrechnungen und des Wirtschaftsplans schützt Käufer vor bösen finanziellen Überraschungen wie hohe Sonderumlagen.
Sie möchten Ihre Eigentumswohnung sicher verkaufen oder vor dem Kauf besser einschätzen? Dann wenden Sie sich an TM IMMO – unsere Experten beraten Sie gerne persönlich und sind schnell vor Ort.
Häufige Fragen zum Hausgeld (FAQ)
Ihr Vorteil mit einem Immobilienmakler
Als erfahrener Immobilienmakler begleiten wir Sie nicht nur beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie, sondern unterstützen Sie auch bei der Vorbereitung der Finanzierung.
Auf Wunsch stellen wir den Kontakt zu seriösen Finanzierungspartnern her und helfen Ihnen, alle nötigen Unterlagen schnell zusammenzustellen.


